Medizinrecht

Im Medizinrecht sind wir in Arzthaftungsangelegenheiten tätig. Wir vertreten ausschließlich die Behandlerseite in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung vor Gericht, wenn gewünscht auch außergerichtlich.
 
Der persönliche Kontakt mit den verklagten Ärzten, Praxisinhabern und Klinikbetreibern, regelmäßig in den Praxen oder Klinikräumen, ist uns dabei wichtig.
 
Wir können dabei auf eine langjährige und umfangreiche Tätigkeit vor Gerichten in unserer Region in erster und zweiter Instanz zurückblicken.
 
Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Möller zur Verfügung.