Verkehrsrecht

Wir sind in allen Bereichen des Verkehrsrechts für Sie tätig, insbesondere in Verkehrsunfallsachen, Bußgeldverfahren, im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinverlust und MPU) sowie im Bereich des Fahrzeugkaufs.

In Unfallsachen ist die frühestmögliche Einschaltung eines Anwalts zur Sicherung Ihrer Ansprüche besonders wichtig. Sie gewährleistet, dass Ihre berechtigten Ansprüche vollständig, schnell und effektiv geltend gemacht werden können. Dies beinhaltet Ersatzansprüche nach Personenschäden, von denen Schmerzensgeld oft nur einen Teilbereich ausmacht, Ansprüche aus Sachschäden bis hin zum Nutzungsausfall und Bezahlung eines Unfallersatzwagens wie auch die Erstattung der Kosten unserer Einschaltung.

Wir verteidigen Sie in Bußgeldverfahren. Sollten Sie z.B. einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Abstandsunterschreitung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise im Bereich der hochkomplexen Messgeräte und der Messverfahren zur Seite.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Verkehrsrechts sind unter anderem die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • bei Unfallsachen
  • im Bereich des Fahrzeugkaufs, insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • bei der "Dieselabgasproblematik"
  • bei Führerscheinangelegenheiten, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
  • bei Bußgeld- und Strafangelegenheiten aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fischer zur Verfügung.

Unfallformular

 

Füllen Sie direkt unser UnfallFormular aus und senden Sie uns dieses per Post oder per eMail zu.

So erhalten wir mit dem Zusenden des ausgefüllten Formulars direkt die wichtigsten Informationen. Gleichzeitig ist sofort eine Grundlage für unsere Zusammenarbeit geschaffen.