Handels- & Gesellschaftsrecht

Wir vertreten vor allem mittelständische Unternehmen im Gesellschafts- und Handelsrecht.
 
Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit steht die Beratung bei der Rechtsformwahl und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen auch unter Berücksichtigung aller Aspekte der Unternehmensnachfolge.
 
Außergerichtlich und  gerichtlich vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften, sowohl im Verhältnis der Gesellschafter untereinander als auch im Verhältnis zur Gesellschaft.

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Außenstände und bieten ein professionelles Forderungsmanagement.
 
Wir vertreten Sie in den Bereichen von Gewährleistungsansprüchen und Vertragsverletzungen jeder Art.
 
Wir sind im Bereich des Handelsvertreterrechts, sei es bei der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung vertraglicher Ansprüche wie auch Provisions- und Ausgleichsansprüchen tätig.
 
Wir vertreten Sie im Fall von Insolvenzanfechtungen.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • bei dem Inkasso Ihrer Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung
  • bei Schadenersatzansprüchen und Gewährleistungsansprüchen
  • bei Ansprüchen der Handelsvertreter insbesondere auf Provision und Ausgleichsansprüchen bei Vertragsbeendigung
  • im Gesellschaftsrecht, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Notariat, dem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
  • bei der Unternehmensnachfolge auch in erbrechtlicher Hinsicht
  • bei der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, insbesondere bei Insolvenzanfechtung
  • in ausgewählten Bereichen des Wettbewerbsrechts

Als Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Franz Pfleger zur Verfügung.