Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren jeweiligen Spezialgebieten sind unsere Anwälte mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts tätig.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des allgemeinen Zivilrechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • bei Ansprüchen aus Kaufverträgen aller Art (KFZ, Grundstück, Gegenstände des täglichen Gebrauchs); Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen; Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses
  • bei Verbraucherverträgen auf Verbraucherseite durch Durchsetzung der gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechte und auf gewerblicher Seite durch Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • im Versicherungsrecht zur Durchsetzung von Deckungsansprüchen oder Abwehr von Einwänden des Versicherers wie z.B. der Obliegenheitsverletzung oder des gefahrerhöhenden Verhaltens
  • bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten in Form der Abwehr von Eingriffen durch Emissionen (Lärm; Gerüche; etc.) oder zu Fragen über Grenzabstände, Bepflanzungs- und Einfriedungshöhen oder Abständen von Gebäuden
  • im Reiserecht bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Reisenden vor und nach Reiseantritt, wie z.B. Schadensersatz oder Minderung
  • bei unberechtigter Inanspruchnahme aus im Internet oder telefonisch geschlossener Verträge. (Abofallen, Fernabsatzverträge und Ähnliches)
  • bei der Abwehr von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen (Filesharing und Ähnliches)

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen sämtliche Anwälte unserer Kanzlei zur Verfügung.