Bau- & Architektenrecht

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bau-und Architektenrecht, bei der Vertretung von Unternehmen, Bauherren, Handwerkern und Behörden, unterstützen wir Sie unter Einbeziehung bautechnischer Fragen bei den zivilrechtlichen Problemen in jeder Verfahrensphase sowie bei ausgewählten öffentlich-rechtlichen Problemen. Soweit erforderlich geschieht dies in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung.
 
Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • bei Bau- und Architektenverträgen
  • bei Mängelansprüchen während der Bauphase und nach der Abnahme
  • bei Schadenersatzansprüchen im Bereich des Baurechts
  • bei selbständigen Beweisverfahren z.B. zur Sicherung von Beweismitteln oder Feststellung von Mängeln, von Verantwortlichkeiten oder Kosten der Mängelbeseitigung
  • bei Werklohnansprüchen inklusive Ansprüche aus Nachträgen oder bei Behinderungen
  • bei der vorzeitigen Beendigung von Verträgen sowie der Geltendmachung oder Abwehr sich hieraus ergebende Ansprüche
  • bei Ansprüchen inkl. Honoraransprüchen aus dem Architektenvertrag sowie Verträgen mit Sonderfachleuten
  • bei Bauvorhaben des Nachbarn

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Fleschhut und Herr Rechtsanwalt Carsten Möller zur Verfügung.