Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat bei uns Tradition. Herr Rechtsanwalt Ewald Ziegler (seit 2013 im Ruhestand) war der erste Fachanwalt für Arbeitsrecht in Memmingen. Wir vertreten im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.
 
Es ist uns ein Anliegen, die widerstreitenden Interessen in dem komplexen und konfliktbeladenen Bereich des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenslage unserer Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu einem bestmöglichen Ergebnis zu führen.
 
Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Arbeitsrechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Verhandeln von Abfindungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht)
  • bei Arbeitsverträgen
  • bei Geschäftsführeranstellungsverträgen und bei Dienstverträgen von Vorständen
  • bei Verträgen für Handelsvertreter und Freie Mitarbeiter
  • bei allen Fragen des bestehenden Arbeitsverhältnisses (Abmahnung, Teilzeitanspruch, Überstunden, Gleichbehandlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.)
  • bei der Zeugniserteilung und dem Zeugnisberichtigungsanspruch
  • bei Fragen des Arbeitsrechts für besondere Personengruppen (Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte)
  • bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit (Beantragung der behördlichen Genehmigung, Ausarbeitung von Verträgen zwischen Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer)
  • bei Fragen des Betriebsübergangs
  • bei allen Fragen im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats, Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich/Sozialplan, Einigungsstelle, Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht, Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen u.ä.)

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Franz Pfleger und Frau Rechtsanwältin Manuela Frick-Biber zur Verfügung.