Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten

Wir sind in ausgewählten Bereichen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts für Sie tätig.
 
Auch für den Fall, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind vertreten wir gerne Ihre Interessen und betreuen Sie im Bereich der Nebenklage, des Adhäsionsverfahrens, der Privatklage und dem Zeugenbeistand.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sind unter anderem die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
 
  • in Wirtschaftsstrafsachen (z.B. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbetrug, Untreue)
  • in Verkehrsstrafsachen (z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • bei Gewaltdelikten (z.B. Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Teilnahme an einer Schlägerei)
  • bei Vermögensdelikten (z.B. Betrug, Diebstahl)
  • im Jugendstrafrecht

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fischer zur Verfügung.