Miet- & WEG-Recht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Bereichen des Mietrechts, insbesondere auch des Wohnraummietrechts, Pachtrechts und Gewerbemietrechts.

Gleichermaßen sind wir sowohl für Hausverwalter als auch Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts tätig.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Mietrechts und des WEG-Rechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
  
  • bei Mietverträgen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr einer Kündigung
  • bei Mietminderungen, Schönheitsreparaturen, Kautionsansprüchen, Mietmängeln, Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhung
  • bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von WEG-Beschlüssen
  • bei allen Fragen zum Wohneigentum

Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kathrin Hartmann zur Verfügung.