Bau- & Architektenrecht
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bau-und Architektenrecht, bei der Vertretung von Unternehmen, Bauherren, Handwerkern und Behörden, unterstützen wir Sie unter Einbeziehung bautechnischer Fragen bei den zivilrechtlichen Problemen in jeder Verfahrensphase sowie bei ausgewählten öffentlich-rechtlichen Problemen. Soweit erforderlich geschieht dies in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung.
Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:
- bei Bau- und Architektenverträgen
- bei Mängelansprüchen während der Bauphase und nach der Abnahme
- bei Schadenersatzansprüchen im Bereich des Baurechts
- bei selbständigen Beweisverfahren z.B. zur Sicherung von Beweismitteln oder Feststellung von Mängeln, von Verantwortlichkeiten oder Kosten der Mängelbeseitigung
- bei Werklohnansprüchen inklusive Ansprüche aus Nachträgen oder bei Behinderungen
- bei der vorzeitigen Beendigung von Verträgen sowie der Geltendmachung oder Abwehr sich hieraus ergebende Ansprüche
- bei Ansprüchen inkl. Honoraransprüchen aus dem Architektenvertrag sowie Verträgen mit Sonderfachleuten
- bei Bauvorhaben des Nachbarn
Als Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Fleschhut zur Verfügung.